1. Vertragliche Grundlagen.
1.1. Die Leistungen der COSANTIS GmbH gegenüber dem Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere für weitere Aufträge, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Die COSANTIS GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Sind die Änderungen und Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für die COSANTIS GmbH unerlässlich, entfällt die angemessene Ankündigungspflicht nach Satz 1. Widerspricht der Kunde den geänderten Bestimmungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung durch die COSANTIS GmbH nicht, so werden diese entsprechend der Ankündigung mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist wirksam. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Vier-Wochen-Frist, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt. Die COSANTIS GmbH behält sich für diesen Fall ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5 Die COSANTIS GmbH nimmt keine Aufträge von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB an. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so verpflichtet er sich, den Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu erteilen.
1.6 Die COSANTIS GmbH ist mit der Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden nicht einverstanden.
2. Inhalt der Leistungen.
2.1 Pflichten der COSANTIS GmbH.
2.1.1 Die COSANTIS GmbH speichert die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit auf einem Server und macht sie gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zum Abruf im Internet öffentlich zugänglich.
2.1.2 Die COSANTIS GmbH wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte erst nach der vertragsgemäßen Anbringung des Links nach Ziffer 2.2 durch den Kunden, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach dem Zugang der Daten und Inhalte bei der COSANTIS GmbH gemäß Ziffer 2.1.1 zum Abruf im Internet öffentlich zugänglich machen.
2.1.3 Die COSANTIS GmbH bleibt auch nach Einstellung der Daten und Inhalte des Kunden ins Internet berechtigt, ihr Internet-Angebot insgesamt oder in Teilen auch ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden zu verändern, zu ergänzen oder in Teilen zu löschen, soweit der Abruf der Daten und Inhalte des Kunden im Internet nicht beeinträchtigt wird.
2.1.4 Die COSANTIS GmbH stellt dem Kunden die Informationen, Texte und Grafiken zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Kunde seine Pflicht gemäß Ziffer 2.2.1 erfüllen kann. Soweit der Kunde eine Grafik für den Link auswählt, gewährt die COSANTIS GmbH dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an der Grafik zur Verwendung in dem unter Ziffer 2.2.1.1 bestimmten Umfang.
2.1.5 Die Erfüllung der Leistungspflichten durch die COSANTIS GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße, insbesondere rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Leistungspflichten durch den Kunden voraus.
2.2 Pflichten des Kunden.
2.2.1 Anbringung eines Links.
2.2.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, als Gegenleistung für die Leistung der COSANTIS GmbH nach Ziffer 2.1.1 einen Link - wahlweise als Text ("Textlink") oder Grafik ("Grafiklink") - nach folgender Maßgabe anzubringen:
- Der Kunde bringt den Link unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen nach Zustandekommen dieses Vertrages an gut sichtbarer Stelle auf der Eingangsseite der Web-Site an, für die der Kunde einen Eintrag auf der Web-Site der COSANTIS GmbH vornimmt (Link-Seite).
- Der Kunde stellt sicher, dass der Link auf eine von der COSANTIS GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmende Zielseite verweist. Soweit die COSANTIS GmbH gegenüber dem Kunden keine andere Zielseite bestimmt, muss der Link auf die Zielseite mit der Internet-Adresse http://www.branchenbuchsuche.de/ verweisen, so dass die Zielseite aufgerufen wird, wenn der Link mit einem Mausklick aktiviert wird.
- Der Kunde ist berechtigt, für die Ausgestaltung des Links unter den Texten und/oder Grafiken zu wählen, welche die COSANTIS GmbH dem Kunden nach billigem Ermessen bereit stellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine andere Ausgestaltung zu wählen. Bei den von der COSANTIS GmbH bereit gestellten Grafiken, unter denen der Kunde wählen kann, kann es sich auch um statische oder animierte Werbebanner handeln. Die Grafiken werden in den üblichen Dateiformaten zur Verfügung gestellt. Die COSANTIS GmbH ist berechtigt, die Größe der Grafiken nach billigem Ermessen zu bestimmen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Link während der Laufzeit dieses Vertrages ständig, d.h. täglich 24 Stunden nach Maßgabe dieses Vertrages verfügbar zu halten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die COSANTIS GmbH die Verfügbarkeit des Links überprüft, insbesondere automatisiert und software-gestützt.
2.2.1.2 Der Kunde unterrichtet die COSANTIS GmbH unverzüglich in Textform,
- soweit der Link nicht oder nicht gemäß diesem Vertrag verfügbar ist oder verfügbar sein wird, dies unter Angabe der Gründe; oder
- soweit der Kunde davon Kenntnis erhält, dass die Zielseite nicht aufrufbar ist; oder
- soweit der Kunde Anhaltspunkte dafür hat, dass der Link, insbesondere die Gestaltung des Textes oder der Grafik des Links, geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt; Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte unter Berufung auf die angebliche Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung rechtliche Maßnahmen gegen den Kunden androhen.
2.2.1.3 Verfügt der Kunde nicht über eine Web-Site, so ist die COSANTIS GmbH nicht zum Abschluss dieses Vertrages oder zur Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag verpflichtet. Die COSANTIS GmbH ist in diesem Fall aber berechtigt, anstelle des vom Kunden beantragten Premium-Eintrags einen kostenlosen Eintrag vorzunehmen.
2.2.1.4 Soweit der Kunde seine Pflicht verletzt, den Link nach Maßgabe von Ziffer 2.2.1.1 ständig verfügbar zu halten, so ist die COSANTIS GmbH nicht zur Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag verpflichtet. Die COSANTIS GmbH behält sich ausdrücklich vor, zudem den Vertrag nach Maßgabe von Ziffer 4.3.1 ordentlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Die COSANTIS GmbH ist bei einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 2.2.1.1 zudem berechtigt, den vom Kunden beantragten Premium-Eintrag in einen kostenlosen Eintrag umzuwandeln.
2.2.1.5 Der Kunde ist erst berechtigt, den Link zu entfernen, wenn der Vertrag beendet ist oder soweit die COSANTIS GmbH in Textform ihre Zustimmung zur Entfernung erklärt hat oder soweit der Link gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstößt.
2.2.2 Gewährung der für die Einstellung ins Internet erforderlichen Rechte.
Mit der Lieferung der Daten und Inhalte gewährt der Kunde der COSANTIS GmbH die Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, soweit diese zur Veröffentlichung der Daten und Inhalte im Internet erforderlich sind.
2.2.3 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für die inhaltliche Gestaltung.
Der Kunde ist für die Gestaltung der Daten und Inhalte alleine verantwortlich, insbesondere für deren inhaltliche und orthografische Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit.
2.2.4 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für die rechtskonforme Gestaltung.
2.2.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Daten und Inhalte so zu gestalten, dass Rechtsverstöße ausgeschlossen sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, vor Übermittlung der Daten und Inhalte an die COSANTIS GmbH sicherzustellen, dass diese einschließlich ihre formalen und inhaltlichen Gestaltung oder ihrer Veröffentlichung nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, kennzeichenrechtliche, urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Das schließt z.B. eine Prüfung ein, ob der Kunde dazu berechtigt ist, die von ihm gelieferten Daten und Inhalte an die COSANTIS GmbH zur Veröffentlichung im Internet weiter zu geben.
2.2.4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch während der Vertragslaufzeit die rechtskonforme Gestaltung der Daten und Inhalte zu überwachen. Der Kunde wird die COSANTIS GmbH unverzüglich informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass die Daten und Inhalte geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte unter Berufung auf die angebliche Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung rechtliche Maßnahmen androhen.
2.2.4.3 Die COSANTIS GmbH ist berechtigt, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte sofort zu sperren, wenn Zweifel an der rechtlichen Konformität entstehen, z.B. aufgrund von Anhaltspunkten für eine Verletzung von geltendem Recht und/oder der Rechte Dritter oder aufgrund Änderungen der Rechtslage.
3. Sicherung der Leistungen.
3.1 Verfügbarkeit.
3.1.1 Die COSANTIS GmbH bemüht sich im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren darum, dass die auf ihren Servern gespeicherten Daten und Inhalte 24 Stunden pro Tag und an sieben Tage pro Woche im Internet abrufbar sind. Eine Garantie für eine solche Verfügbarkeit übernimmt die COSANTIS GmbH nicht.
3.1.2 Die COSANTIS GmbH ist berechtigt, die Verfügbarkeit zum Zweck der Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten an ihren Datenbanken, Servern oder IT-Systemen zu beschränken oder zu unterbrechen. Die COSANTIS GmbH wird sich darum bemühen, diese Beschränkungen oder Unterbrechungen nur in dem Maße vorzunehmen, der mit Blick auf den Zweck der Wartungsarbeiten erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden angemessen ist. Soweit Beschränkungen und Unterbrechungen aus den vorgenannten Gründen und innerhalb des vorgenannten Rahmens erfolgen, ist eine Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch den Kunden mangels einer Verletzung vertraglicher Pflichten ausgeschlossen.
3.1.3 Die COSANTIS GmbH ist für Unterbrechungen oder Beschränkungen der Verfügbarkeit nicht verantwortlich, soweit und solange diese auf höherer Gewalt oder sonstigen von der COSANTIS GmbH nicht zu vertretenden Umständen außerhalb ihres Einflussbereiches beruhen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Belieferung durch Lieferanten, sofern diese durch ein Ereignis der höheren Gewalt verursacht wurden, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der COSANTIS GmbH, behördliche oder gerichtliche Verfügungen, Angriffe und Attacken von Anwendern oder Dritten (z.B. durch Schadsoftware (wie z.B. Computerviren) oder DoS-Attacken), die die COSANTIS GmbH auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können. Höhere Gewalt ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die COSANTIS GmbH grundsätzlich zur Durchführung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet ist.
3.2 Haftung.
3.2.1 Die COSANTIS GmbH haftet jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten der COSANTIS GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie; oder
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der COSANTIS GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder
- wenn diese darauf beruhen, dass die COSANTIS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
3.2.2 Die COSANTIS GmbH haftet – soweit kein Fall von Ziffer 3.2.1 vorliegt – unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten ("Kardinalpflichten") durch die COSANTIS GmbH oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten ("Kardinalpflichten") sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, insbesondere die Pflicht, die Daten und Inhalte des Kunden zum Abruf im Internet bereit zu stellen.
3.2.3 Die COSANTIS GmbH haftet für Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens, die nicht Gegenstand von Ziffer 3.2.1 oder 3.2.2 sind, begrenzt auf einen Betrag i.H.v. 500,- EUR je Schadensfall.
3.2.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung der COSANTIS GmbH für die Verletzung mietrechtlicher Pflichten nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
3.2.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung der COSANTIS GmbH im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie im Hinblick auf die Geschäftsführung und Mitarbeiter der COSANTIS GmbH.
3.2.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3.2.7 Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt unberührt.
3.3 Freistellung der COSANTIS GmbH durch den Kunden.
Der Kunde stellt die COSANTIS GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Kennzeichenrechts-, Urheberrechts- und Datenschutzrechtsverletzungen, die gegen die COSANTIS GmbH in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhoben werden sollten, frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der marktüblichen Kosten, die der COSANTIS GmbH durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
3.4 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung.
3.4.1 Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der COSANTIS GmbH beruht.
3.4.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die COSANTIS GmbH die Gegenforderung anerkannt hat, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist.
4. Zustandekommen, Übertragung und Beendigung des Vertrages.
4.1 Zustandekommen des Vertrages.
4.1.1 Es gilt folgendes Verfahren für den Abschluss eines Vertrages zur Beauftragung der COSANTIS GmbH zur Einstellung von Daten und Inhalten ins Internet:
- Informationen auf der Web-Site der COSANTIS GmbH stellen kein verbindliches Angebot der COSANTIS GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde gibt gegenüber der COSANTIS GmbH ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages (Bestellung) ab, indem der Kunde das Online-Formular auf der Web-Site der COSANTIS GmbH ausfüllt und die eingegebenen Informationen an die COSANTIS GmbH absendet. Vor Absendung und damit vor Abgabe der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, durch eine gesonderte Wiedergabe des Inhalts der Bestellung Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen.
- Die COSANTIS GmbH erteilt dem Kunden im Anschluss an denn Zugang der Bestellung bei ihr eine Bestätigung des Zugangs dieser Bestellung. Darin liegt keine Annahme dieses Angebots auf Abschluss eines Vertrages.
- Die COSANTIS GmbH teilt dem Kunden mit gesonderter Erklärung mit, ob sie das Vertragsangebot des Kunden annimmt oder ablehnt. Ein Vertrag kommt nur mit Annahme des Vertragsangebots zustande.
- Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die COSANTIS GmbH verschafft dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Die COSANTIS GmbH speichert die Vertragsbestimmungen nach dem Vertragsschluss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
4.1.2 Die Vertragsparteien können durch individuelle Vereinbarung Abweichungen von diesem Verfahren festlegen oder dieses Verfahren aufheben.
4.2 Übertragung von Rechten und Pflichten des Vertrages.
4.2.1 Die COSANTIS GmbH behält sich vor, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen (Vertragsübertragung).
4.2.2 Die COSANTIS GmbH wird die Absicht der Vertragsübertragung und das Datum, zu dem diese wirksam werden soll (Änderungsdatum), dem Kunden mindestens acht Wochen vor dem Änderungsdatum mitteilen (Änderungsmitteilung) und den Kunden darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, der Vertragsübertragung innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung durch eine Erklärung in Textform (§ 126b BGB, z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax) zu widersprechen.
4.2.3 Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht oder hat die COSANTIS GmbH nicht auf die Rechtsfolge hingewiesen, wird die Vertragsübertragung nicht wirksam. In diesem Fall ist jede Vertragspartei bis zu dem Änderungsdatum berechtigt, eine Sonderkündigung mit Wirkung zu dem Änderungsdatum zu erklären.
4.2.4 Widerspricht der Kunde nicht form- und fristgerecht und hat die COSANTIS GmbH auf die Rechtsfolge hingewiesen, so wird die Vertragsübertragung wirksam.
4.2.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die COSANTIS GmbH im Falle einer Vertragsübertragung auch die über den Kunden oder dessen Mitarbeiter gespeicherten personenbezogenen Daten an den neuen Vertragspartner übermittelt. Wenn der Kunde seine Einwilligung in diese Datenübermittlung verweigert oder nicht das Vorliegen der Einwilligung seiner Mitarbeiter für die Datenübermittlung zusichert, ist die COSANTIS GmbH berechtigt, den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Der Kunde und dessen Mitarbeiter sind berechtigt, eine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs dieser Einwilligung steht der COSANTIS GmbH ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.
4.3 Beendigung des Vertrages.
4.3.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, berechnet ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag gemäß Satz 3 ordentlich kündigt. Die Vertragsparteien sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäß Satz 1 bzw. nach Verlängerung nach Satz 2 unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zur ordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
4.3.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, d.h. aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung, bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
4.3.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
5. Allgemeine Bestimmungen.
5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
5.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der COSANTIS GmbH. Die COSANTIS GmbH ist nach ihrer Wahl auch dazu berechtigt, ihre Ansprüche am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der COSANTIS GmbH.
5.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Inhalt des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In Ermangelung gesetzlicher Vorschriften soll die ganz oder teilweise unwirksame Regelung durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.